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Sie können unsere sehr erfahrene Mannschaft für nur 185€ netto im Monat buchen und sich damit massive Sicherheit einkaufen.
Die Datenschutzbehörden unseres Landes verkünden alle: "Die Schonfrist ist jetzt vorbei!". Wenn selbst ein großes Unternehmen wie 1&1 mit einem Bußgeld von 11 Millionen Euro bestraft wird, sollten Sie Ihr Unternehmen in Sicherheit bringen. Und das am besten mit uns!
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist:
in § 4f BDSG geregelt. Danach ist jede Stelle, bei der regelmäßig mehr als 9 Personen mit der automatisierten Verarbeitung (Computer) von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Werden besonders sensible personenbezogene Daten
wie z.B. Daten über die Gesundheit oder die politische Überzeugung (s. Liste in § 3 Abs. 9 BDSG) verarbeitet, so muss unabhängig von der Anzahl der tätigen Mitarbeiter immer ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Gleiches gilt für Auskunfteien und Marktforschungsunternehmen oder -vereine.
Besonders betroffen sind Unternehmen im medizinischen Sektor
Darunter fallen z.B. Ärzte, Apotheken oder auch Physiotherapeuten.
Selbst Vereine bleiben nicht verschont
Auch Vereine sind verpflichtet den Datenschutz einzuhalten.
Insbesondere hier wird der Gesetzgebener ein Auge auf Sie.
Vermeidung von negativer Presse - Verlust von Kundenvertrauen
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die Geschäftsleitung bei der Umsetzung des innerbetrieblichen Datenschutzes und schützt das Unternehmen so vor Datenschutzskandalen und damit häufig einhergehender negativer Presseberichterstattung.
Ärger mit der Aufsichtsbehörde
Zunehmend wenden sich Konkurrenten, verärgerte Mitarbeiter oder Kunden an die Datenschutz- Aufsichtsbehörden. Die bayerischen Aufsichtsbehörde hat Ihr Personal seit Anfang 2016 verdreifacht. Bei einer ersten Anfrage der Datenschutz-Aufsichtsbehörden sollten Sie möglichst einen Datenschutzbeauftragten vorweisen zu können.
Bußgeld gegen Geschäftsleitung und Unternehmen
Gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG handelt ordnungswidrig, wer einen Beauftragten für den Datenschutz nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise oder aber nicht rechtzeitig bestellt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Das Bußgeld kann sowohl gegen die Geschäftsleitung selbst als auch gegen das Unternehmen verhängt werden.
Aufrechterhaltung der ISO-Zertifizierung:
Wenn Ihr Unternehmen einer regelmäßigen ISO-Zertifizierung zur Qualitätssicherung unterzogen wird müssen Sie zur Aufrechterhaltung dieser Zertifizierung auch einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Datenschutzbeauftragter muss häufig in Verträgen genannt werden:
Wenn Sie mit Partner-Unternehmen, Lieferanten oder Dienstleistern Verträge schließen und im Rahmen dieser Verträge personenbezogene Daten zu übermitteln sind müssen diese Verträge auch zahlreichen datenschutzrechtlichen Vertragsklauseln enthalten.
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